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Der Aal hat Schonzeit !!!!
Geschrieben von Strumbi   
Donnerstag, 1. April 2010
http://www.badische-zeitung.de/der-aal-hat-jetzt-schonzeit
 

Comments 

  1. #4 Hans
    2010-04-1220:27:06 Das "Michel" Gesetz: Aal Fangverbot

    - im Rhein ab Eglisau bis zur Landesgrenze nach Hessen,
    - in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen,
    Kanälen und Gießen,

    - in den Altwässern und Baggerseen mit einer
    durchgängigen Verbindung zum Rhein,

    - im Neckar und seinen Kanälen unterhalb Neckargemünd
    bis zum Rhein.

    * Im Rhein und dessen Nebenarmen und Kanälen gilt ab
    dem 01. Januar 2013 eine Schonzeit vom 1. Oktober bis
    1. März. und ein Mindestmaß von 50 cm.

    * Im übrigen Einzugsgebiet des Rheins gilt eine Schonzeit
    vom 1. November bis zum 1. März und ein Mindestmaß
    von 50 cm, soweit es sich um Gewässer mit für
    Fische passierbarer Anbindung an den Rhein handelt.

    In meinen über 50-jährigen Anglerleben habe ich immer in o.g. Schonzeiten 1. Okt. bzw. 1. Nov. bis 1. März die meisten Aale gefangen!

    Gruß Hans
  2. #3 Strumbi
    2010-04-1212:53:27 Hi Oli,
    so weit ich weiss betr. dies nur den Rhein
    Gruß Strumbi
  3. #2 oli
    2010-04-1119:04:02 Ist der AAL nur im Rhein verboten oder überall.

    Wirklich ganz große leistung was die da entscheiden
  4. #1 Sandro Kowalczyk
    2010-04-0112:45:03 na Super,

    wieder ein Fisch weniger zum Angeln!
    Uns wird verboten diesen Aal zu fangen aber die Mings essen die Glasaale zu Tausenden! echt super!
    Da wird wieder genau an der richtigen Stelle angefangen!
    armes Deutschland!

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